Sterbefasten- Informationen zu FVNF 
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Fall 8: «Unterstützt von den Kindern»

Ehepaar; Alter: Sie 90, er 92: Ort: kurzzeitig angemietetes Haus (USA)


Persönlichkeit: Beide sozial engagiert (unter anderem bei den Pfadfindern) und aktive Mitglieder der Presbytarian Church; leidenschaftliche Gärtner. Offenbar hoher Grad von Gemeinschaftlichkeit bei ihren Aktivitäten.

Vorgeschichte: Sie: brach sich die Hüfte; bekam dramatische Anfälle von Delirium; wurde schwach und konnte nicht mehr gehen. Er: musste sich einen Dauerkatheter legen lassen; hatte ausserdem eine spinale Stenose (Verengung des Wirbelkanals, die unter anderem zu Schmerzen in den Beinen beim Gehen und Stehen führen kann). Beide litten an Schmerzen und erfuhren schmerzlich ihre Hinfälligkeit; hinzu kamen Vorboten von Demenz.

Motivation: Sie hatte ihre eigene Mutter jahrelang betreut, als diese an Knochenkrebs elendiglich litt und starb. Beide wollten sich selbst ein längeres Siechtum und den beiden Kindern die Belastungen ersparen, die solche Situationen mit sich bringen.

Grund für die Wahl des Sterbefastens: Sie hatten sich schon vor Jahren über die Möglichkeiten, irgendwann aus dem Leben zu gehen, gründlich informiert und dabei vom Sterbefasten erfahren. Diese legale Möglichkeit erschien ihnen gut. Ihre Absichten, dies eines Tages eventuell zu tun, dokumentierten sie dann schriftlich.

Entscheidungsfindung: In gutem Einvernehmen mit Tochter und Sohn, die dann auch eine Hospizorganisation hinzuzogen. Sie begannen mit dem Sterbefasten in einer Wohnung einer Firma, die betreutes Wohnen für Ältere anbietet. Diese war von dem Ehepaar offenbar nicht vor dem Einzug in die Wohnung auf die Option Sterbefasten hingewiesen worden. Als klar war, dass beide nun das Sterbefasten durchführen wollten, versuchte die Heimleitung sie auszuweisen.

Schwierigkeiten: Von beiden wurden keine Schwierigkeiten berichtet.

Pflegerische Unterstützung: keine Details bekannt; wurde von Pflegepersonal, aber auch von den beiden Kindern durchgeführt.

Ärztliche Unterstützung: Möglicherweise keine.

Dauer des Sterbefastens: Bei ihm 10, bei ihr 11 Tage.

Tod: Beide starben friedlich im Schlaf.

Bewertung seitens der sterbenden Personen: Beide hatten nie Zweifel, dass es die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit gewesen war, auf diese Weise gemeinsam aus dem Leben zu gehen. Sie waren froh, dem Versuch der Heimleitung, dies zu vereiteln (vergleiche Anmerkungen unten), widerstanden zu haben.

Sicht der Angehörigen im Rückblick: Der Sohn äusserte später: «Sie (die Eltern) fanden beide den würdigen und friedlichen Tod, den sie sich gewünscht hatten.»

Anmerkungen: Das Heim wollte die beiden über ein Rettungsteam in eine Klinik bringen lassen, weil es sich aus Sicht der Heimleitung um einen Suizidversuch handelte. Der diensthabende Arzt prüfte die Situation sorgfältig (einschliesslich der Einsichtsfähigkeit der Sterbewilligen) und entschied, dass eine Verlegung in eine Klinik nicht geboten sei. Die Kinder suchten auf Wunsch der Eltern ein Haus, das sie für einige Zeit mieten konnten, so dass die Eltern dann ohne Sorge vor Schikanen des Heims das Sterbefasten fortsetzen konnten. Der New York Times-Artikel geht auch generell auf das Thema Sterbefasten ein und schildert die Rechtslage in diesem US-Bundesstaat (New Mexiko).

Quelle: New York Times, 24.08.2011